§1.1. Jegliche Grauzonen sind nicht auszunutzen und müssen gemeldet werden.
§1.2. Der Imperator, Mitglieder des dunklen Rats der Sith und Schreckensmeister haben das Privileg der Immunität gegen Strafverfolgungen. Nur der Imperator selbst darf diese Immunität aufheben.
§1.3. Das Angreifen eines anderen Sith innerhalb der Akademie ist nicht gestattet.
§1.4. Die Nutzung der Macht ist innerhalb der Akademie nicht gestattet. Nur während eines Angriffes o.a. ist es gestattet, die Macht zu nutzen (Ausnahme hierbei ist das Würgen zum disziplinieren von seinem Schüler z.B ebenfalls sind die Wachen dieser Regel ebenfalls nicht betroffen).
§1.5. Das Hinknien vor einem hochrangigen Sith sollte nur gemacht werden, wenn man ein Anliegen von dieser Person hat. Sollte man kein Anliegen haben, geht man einfach vorbei und stört die Person nicht. Ein einfaches Verbeugen reicht, falls man Respekt vorzeigen will. WICHTIG hiervon ausgeschlossen sind alle RM+ vor diesen sollte immer gekniet werden
§1.6. Der Imperator, seine Machtbasis (Stimme/Zorn), die Schreckensmeister und Ratsmitglieder können nicht zu einem Kaggath herausgefordert werden.
§1.7. Das Betreten vom Rat, Gefängnis und den jeweiligen Büros ist nur gestattet, wenn man die Erlaubnis von der Person hat, welche sich um den Raum kümmert. (Rat = Ratsmitglied, Gefängnis = Garden/Attentäter)
§1.8. Das Klauen oder Nutzen einer imperialen Identität als normales Mitglied des Imperiums ohne Erlaubnis ist strengstens verboten.
§1.9. Jegliche Art von Hochverrat ist strengstens verboten und wird mit sofortiger Wirkung geahndet. Der Tod ist die Mindeststrafe.
§1.10. Befehlsverweigerung ist verboten und kann stark bestraft werden.
§1.11. Jegliche Schiffe dürfen keinen Pfad blockieren und sollen entweder eingeparkt oder richtig geparkt werden.
§1.12. Hochrangige Mitglieder vom Sith Orden werden mit "Lord" angesprochen. Der Imperator bildet hierbei die Ausnahme, dieser wird mit "Imperator" angesprochen. (bspw.
wird ein Darth nicht mit "mein Darth" angesprochen, sondern mit "mein Lord")
§1.13. Das Ausfahren des Lichtschwertes ist innerhalb der Akademie nicht erlaubt. Trainingskämpfe in der Trainingshalle oder während eines aktiven Angriffes gilt diese Regel nicht.
§1.14. Das Beschmutzen von Monumenten ist strengstens untersagt. (Akademie und deren Umfeld)
§1.15. Es ist verpflichtend einen roten Kristall zu nutzen, andere Farben müssen vom Rat gestattet werden.
§2.1. Das Betreten der Sith Akademie ist nur für Mitglieder des Sith-Ordens erlaubt. Soldaten müssen sich Erlaubnis von einem Ratsmitglied oder einer Garde holen, damit sie die Akademie betreten dürfen.
§2.2. Die Ausbilder haben die Berechtigung, alle Personen unter dem Rang eines Ratsmitgliedes, dem Ausbildungsraum zu verweisen.
§3.1. Ein Kaggath gegen ein Ratsmitglied muss beim Imperator angefragt werden.
§3.2. Bei einer Anfrage für ein Kaggath bestimmt der Herausforderer Ort, wo es stattfinden wird. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass es fair für beide Fraktionen ist. (Zeit technisch z.b.)
- §3.2.1. Ein Kaggath kann auch paar Tage lang gehen, Ziel ist es den anderen zu demütigen oder umzubringen. Es muss nicht immer mit dem Tod enden.
§3.3. Ein Kaggath darf nur mit einem triftigen RP Grund passieren, hierbei ist unter anderem Fear RP zu beachten.
§3.4. Der herausgeforderte darf ein Kaggath 3-mal ablehnen. Nach dem dritten Mal muss der Kaggath jedoch angenommen werden.
- §3.4.1. Nachdem man ein Mal abgelehnt hat, darf man 5 Tage lang nicht mehr herausgefordert werden.
§3.5. Nachdem eine Person auf einen neuen Posten erhoben wurde, darf sie 1 Woche lang nicht herausgefordert werden.