Dislike Funktion entfernen ?

  • Soll die Dislike Funktion entfernt werden 20

    1. Ja (2) 10%
    2. Nein (15) 75%
    3. Enthaltung (3) 15%

    Hallo, ich möchte vorschlagen das die Dislike Funktion entfernt wird.


    - Es führt zu Streit.

    - Man kann als Kommentar beschreiben wieso er den Beitrag nicht mag.







    Mit freundlichen Grüßen


    Personal Head-Staff


    Heddy111/Oliver

  • heddy111

    Hat den Titel des Themas von „Dislike Option entfernen ?“ zu „Dislike Funktion entfernen ?“ geändert.
  • Finde ich absolut nicht in Ordnung.

    Hierzu ein Beitrag zur Meinungsfreiheit...


    -----------------------------------------------


    Grenzen der Meinungsfreiheit

    Das Recht auf freie Meinungsäußerung hat allerdings auch seine Grenzen. Diese Beschränkungen sind zum Schutz des Staates oder anderer wichtiger Interessen gegeben.

    Beschränkungen der Meinungsfreiheit sind beispielsweise

    • der Schutz gegen Beleidigungen oder Verleumdungen
    • der unlautere Wettbewerb durch üble Nachrede über die Produkte eines Mitbewerbers
    • die Grenze der öffentlichen Sicherheit
    • die Grenzen der Sittlichkeit
    • die Grenzen des Jugendschutzes
    • die übermäßige Kritik an Staatsoberhäuptern, Gerichten oder sonstigen Vertretern des Staates
    • die Weitergabe geheimer Informationen

    Jedoch ist nicht jede Beleidigung beziehungsweise Verleumdung als eine solche anzusehen. So kann innerhalb einer Internetdiskussion ein Teilnehmer als „rechtsradikal“ betitelt werden, ohne dass dies die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreitet. Eine derartige Äußerung ist vielmehr als ein Werturteil anzusehen [BVerfG, 17.09.2012, 1 BvR 2979/10]. Auch beleidigende Äußerungen über frühere Arbeitgeber, welche auf sozialen Netzwerken gemacht werden, sind von der Meinungsfreiheit gedeckt [ArbG Bochum, 09.02.2012, 3 Ca 1203/11]. Eine Titulierung einer Anwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ hingegen verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist somit nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt [OLG Köln, 18.07.2012, 16 U 184/11].

    Versammlungen unter einem rassistischen Motto hingegen überschreiten die Grenzen der Meinungsfreiheit und dürfen somit untersagt werden [VerwG Neustadt, 26.03.2011, 5 L 266/11.NW].

    Eine spezielle Position nehmen hingegen Äußerungen wie „Soldaten sind Mörder“ ein: solange sie sich auf Soldaten im Allgemeinen beziehen, unterliegen sie dem Recht auf Meinungsfreiheit. Das Gericht behält sich allerdings vor, anders zu urteilen, sollten derartige Bemerkungen über individuelle Soldaten fallen [BVerfG, 10.10.1995, 1 BvR 1476/91; 1 BvR 1980/91; 1 BvR 102/92 und 1 BvR 221/92].





    QUELLE: https://www.juraforum.de/lexikon/meinungsfreiheit

    Mit freundlichen Grüßen,


    Ratsmitglied Robin Kasai

    • Offizieller Beitrag
    • Hilfreich

    Guten Tag heddy111 ,


    Nach einem Gespräch der Forum Leitung wollen wir dir mitteilen das dein Vorschlag abgelehnt wurde.


    Mit freundlichen Grüßen

    Forum Team

    Wer immer nur dass tut was er schon kann, bleibt immer nur dass was er schon ist.

    ~ Henry Ford


  • Angela

    Hat das Thema geschlossen.
  • Angela

    Hat das Label Abgelehnt hinzugefügt.
  • Liked/disliked einfach nicht wenn ihr dann nicht kommentiert oder stress vermeiden wollt. Und für sowas gibt es dementsprechend auch eine klare Forum-Regel was das disliken betrifft.